Kindergartenkinder:
Diese müssen von ihren Erziehungsberechtigten oder von einer volljährigen, schriftlich autorisierten Person abgeholt werden (Vollmacht erforderlich! Die autorisierte Person muss sich ausweisen können).
Grund- und MittelschülerInnen:
Diese dürfen allein nach Hause gehen, sofern dies bei der Anmeldung angegeben wurde.