Bei Sommerprojekten
Abmeldungen sind nur in Einzelfällen und ausschließlich bis zum 31. März möglich.
Bei Projekten während der Faschings - oder Herbstwoche
Die Anmeldung ist bindend.
Allgemeine Regelungen zu Rückvergütungen
Nach der oben genannten Frist erfolgt, im Falle einer Abmeldung, eine Rückvergütung nur in zertifizierten Krankheitsfällen und nur, wenn das Kind eine ganze Woche nicht am Projekt teilnimmt.