2. Abmeldungen bzw. Rückvergütungen

Bei Sommerprojekten

Abmeldungen sind nur in Einzelfällen und ausschließlich bis zum 31. März möglich.

 

Bei Projekten während der Faschings - oder Herbstwoche

Die Anmeldung ist bindend.

 

Allgemeine Regelungen zu Rückvergütungen

Nach der oben genannten Frist erfolgt, im Falle einer Abmeldung, eine Rückvergütung nur in zertifizierten Krankheitsfällen und nur, wenn das Kind eine ganze Woche nicht am Projekt teilnimmt.

 

  • Der VKE Mitgliedsbeitrag von 15,00 € wird in jedem Fall einbehalten.
  • Keine Rückvergütung erfolgt bei Abwesenheit an einzelnen Tagen