Die Kinderfreundliche Gemeinde-Informationen zur Auszeichnung

Der VKE vergibt alljährlich eine Auszeichnung
(Beschlüsse des VKE-Ausschusses vom 8. Februar 1993 und vom 16. April 2007)


1. Titel der Auszeichnung
Die kinderfreundliche Gemeinde

2. Kriterien für eine eventuelle Auszeichnung
Herausragende und beispielhafte Massnahmen und Initiativen der Südtiroler Gemeinden vorwiegend in folgenden Bereichen: Bau von Spielplätzen, regelmäßige Instandhaltung von Spielplätzen, Ausstattung der Schulhöfe als Spielplätze, Mehr Spielräume für Kinder, sichere Schulwege, verkehrsberuhigende Massnahmen, autofreie Gehsteige, Errichtung von Spiel- und Wohnstrassen, Bau von Radwegen, Massnahmen zur  Unterstützung der Radfahrer und Fussgänger, Kindermitbestimmung, Kinderfreizeit, Kinderanimation, u.a.m.

3. Wer kann ausgezeichnet werden?
Jede Gemeinde der Provinz Bozen.

4. Wer und wie kann man eine Bewerbung einreichen?
Innerhalb 31. Oktober eines jeden Jahres können die Bewerbungen samt Unterlagen beim VKE eingereicht werden. Die Bewerbungen werden von den an einer Auszeichnung interessierten Gemeinden, aber auch von Einzelpersonen und Vereinen eingereicht. Auch der VKE selbst kann eigene Kandidaten nominieren. Die Bewerbungsunterlagen sollen einen Eindruck vermitteln über die von der Gemeinde erbrachten Leistungen  gemäss Punkt 2, anhand von Beschreibungen, Fotos, Videos, u.ä.m. Jede nicht ausgezeichnete Bewerbung wird für weitere zwei Jahre in Evidenz gehalten und kann aber nachher erneut eingereicht werden.

5. Jury
Die Jury begutachtet im Laufe des Monats November die Bewerbungen und muss dem VKE-Ausschuss für die Dezember-Sitzung einen begründeten Vorschlag unterbreiten, welche Gemeinde die Auszeichnung erhalten soll. Diesen Vorschlag macht sich der Ausschuss zu Eigen. Die Jury besteht aus folgenden Personen: der/die Präsident/In und der/die Direktor/In des VKE, der Beauftragte des VKE für Spielplatz-Planung, je ein Vertreter von zwei VKE-Sektionen (abwechselnd alphabetisch). Sollte eine Bewerbung  einer  Gemeinde vorliegen, wo die als Jury-Mitglied berechtigte Sektion tätig ist, wird mit der alphabetisch nächsten Sektion getauscht.
Der Rechtsweg und sonstige Rekurse sind ausgeschlossen.

6. Bekanntgabe und Ãœbergabe der Auszeichnung
Anlässlich der alljährliche VKE-Generalversammlung.


7. Auszeichnung
Sie besteht aus: 3000 Postkarten, 1 Transparent, 1 eintägige Mitarbeit unseres Spielbusses bei einem nicht kommerziellen Kinder- oder Schulfest in der Gemeinde.